Neue Richtlinien seit 21.07.2026
Die staatliche Förderung von Wärmepumpen ist seit vielen Jahren aktiv und für Hausbesitzer attraktiv. Dabei sind sowohl wasserführende Systeme (Fußbodenheizung, Heizkörper) als auch Luft-Luft-Wärmepumpen - auch als Klimasplitgeräte bekannt - förderfähig.
Zum 21.07.2026 wurde diese Förderrichtlinie BEG EM der KfW komplett überarbeitet. Für Privatpersonen gelten folgende Bedingungen:
| Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen (zVE) | Höhe des Einkommensbonus für Haushalt ohne Kinder unter 18 Jahren | Höhe des Einkommensbonus für Haushalt mit mindestens einem kindergeldberechtigtem Kind unter 18 Jahren |
|---|---|---|
| ab 60.001 Euro | kein Einkommensbonus | kein Einkommensbonus |
| 50.001 bis 60.000 Euro | kein Einkommensbonus | 10 % |
| 40.001 bis 50.000 Euro | 10 % | 30 % |
| 30.001 bis 40.000 Euro | 30 % | 40 % |
| bis 30.000 Euro | 40 % | 40 % |
Die Grundförderung und die verschiedenen Bonusförderungen lassen sich miteinander kombinieren, sodass ein maximaler Fördersatz von 70% erreicht werden kann.
Ebenso gelten neue Bedingungen für Unternehmen und Nichtwohngebäude. Für weitere Informationen sprechen Sie uns einfach an. Wir unterstützen Sie gerne auch bei der Antragstellung!
Wie innovativ darf es sein?
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