Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. Richter Kälte- & Wärmesysteme GmbH & Co.KG

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der

Richter Kälte- & Wärmesysteme GmbH & Co. KG

Gut Reusa 4, 08529 Plauen

Tel: +49 3741 447710  |  www.kaelte-richter.systems  |  info@kaelte-richter.systems

1. Allgemeines

1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte, Lieferungen und Leistungen der Richter Kälte- & Wärmesysteme GmbH & Co. KG. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Geschäftsbedingungen als angenommen.

1.2. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Besteller, selbst wenn sie bei zukünftigen Rechtsgeschäften nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.3. Sofern fremde Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt werden, gelten ausschließlich unsere Geschäftsbedingungen; andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn nicht ausdrücklich widersprochen wird – vielmehr wird hiermit auch für die Zukunft ihrer Einbeziehung widersprochen.

2. Angebot, Auftragsbestätigung und Vertragsabschluss

2.1. Mündlich und telefonisch abgegebene Erklärungen und Vereinbarungen sind nur verbindlich, wenn sie von uns in Textform (§ 126b BGB, z. B. Brief, Fax, E-Mail) bestätigt worden sind. Mitarbeiter, Vertreter oder Beauftragte sind nicht befugt, mündliche oder telefonische Nebenabreden, Änderungen, Zusagen oder Garantien zu geben, die vom Inhalt des schriftlichen Vertrages abweichen oder darüber hinausgehen. Mündliche Nebenabreden bedürfen der Niederschrift und Bestätigung in Textform.

2.2. Sämtliche Angebote sind freibleibend, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben (z. B. durch Angabe einer Bindungs- oder Annahmefrist).

2.3. Bei Beauftragung fassen wir die verbindlichen Vertragsinhalte einschließlich aller Nebenabreden, Änderungen und ggf. erfolgter Zusicherungen in unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zusammen. Ist nach Auffassung des Bestellers der Vertragsinhalt ganz oder teilweise unrichtig wiedergegeben, unvollständig oder unklar, hat er uns binnen 7 Tagen in Textform zu informieren. Ohne entsprechenden Hinweis gelten für Umfang und Ausführung der Lieferung und/oder Leistung die Inhalte der schriftlichen Auftragsbestätigung.

2.4. Die zu den Angeboten gehörenden Unterlagen (Abbildungen, Zeichnungen, Maß-, Gewichts- und Leistungsangaben) sind unverbindliche Darstellungen bzw. Richtwerte, sofern sie nicht ausdrücklich in Textform für verbindlich erklärt werden. Konstruktionsveränderungen bleiben vorbehalten. Der Besteller hat uns unverzüglich in Textform darauf hinzuweisen, falls einzelne Angaben ausschlaggebend sind oder bestimmte Beschaffenheiten für Funktion oder Verwendbarkeit notwendig sind.

2.5. An Kostenvorschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht zugänglich gemacht, ganz oder teilweise veröffentlicht oder außerhalb des konkreten Vertragsverhältnisses verwendet werden.

2.6. Die Einholung erforderlicher Einbau- und Betriebsgenehmigungen (z. B. von Baubehörden und/oder TÜV) obliegt dem Besteller.

3. Preise

3.1. Alle Preise verstehen sich in Euro ab Werk Plauen, zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer ist vom Besteller zusätzlich zu entrichten.

3.2. Im Preis enthalten ist eine handelsübliche Transportverpackung für den Transport per Lkw. Kosten des Transports, der Transportversicherung und besonderer Verpackung werden zusätzlich berechnet.

3.3. Zusätzliche Lieferungen oder Leistungen (z. B. Inbetriebnahmen) werden gesondert berechnet.

3.4. Für Verträge, die eine Lieferung später als 6 Monate nach Vertragsschluss vorsehen, gilt folgende Preisanpassungsregelung: Erhöhen sich zwischen Vertragsschluss und Lieferung die Material-, Lohn-, Transport- oder Lagerkosten ohne unseren Einfluss und in bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer Weise, sind wir berechtigt, eine zusätzliche Vergütung in Höhe der tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen Mehrkosten zu verlangen, soweit keine Produktions- oder Lieferverzögerung durch uns vorliegt. Dies gilt insbesondere bei Erhöhung der Preise für Roh- und Hilfsstoffe sowie bei zwingenden Lohn- und Gehaltserhöhungen (z. B. Tarifvertrag). Bei Kostensenkungen ist der Besteller entsprechend berechtigt, eine Preisermäßigung in Höhe der tatsächlich erzielten oder vernünftigerweise erzielbaren Einsparungen zu verlangen.

4. Versand und Gefahrübergang

4.1. Unsere Leistung beinhaltet grundsätzlich nur die versandfertige Bereitstellung der Lieferung auf unserem Werksgelände in Plauen. Der Versand erfolgt auf Gefahr und Kosten des Bestellers, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.

4.2. Verändert der Besteller die erteilte Versanddisposition, hat er uns dadurch entstehende zusätzliche Kosten zu erstatten.

4.3. Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers zugeschickt, geht mit ihrer Auslieferung an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person – spätestens mit Verlassen unseres Werkes – die Gefahr des zufälligen Untergangs, der Verschlechterung und der Verzögerung auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, wer die Frachtkosten trägt. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Besteller über. Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der Besteller.

4.4. Bei vertragsgemäßer Versendung hat der Besteller Verlust, Transportschäden oder -verzögerungen unverzüglich gegenüber dem Spediteur oder Frachtführer geltend zu machen und zu dokumentieren sowie uns unverzüglich telefonisch vorab und nachfolgend schriftlich zu informieren. Andernfalls erlöschen etwaige Ansprüche.

5. Lieferzeit, Verlängerung der Lieferzeit, Teillieferung

5.1. Liefer- bzw. Leistungszeiten, -termine und -fristen sind nur bei ausdrücklicher Bestätigung verbindlich, anderenfalls Planungsvorgaben, um deren Einhaltung wir uns bemühen. Maßgeblich ist die Anzeige der Versandbereitschaft, bei vereinbarter Versendung durch uns die Absendung ab Werk.

5.2. Fristen beginnen mit dem Zugang der Auftragsbestätigung. Ist eine An- oder Vorauszahlung vor Lieferung vereinbart, verlängern sich Lieferfristen und -termine um die Dauer eines eventuellen Zahlungsverzugs des Bestellers mit diesen Zahlungen.

5.3. Liefertermine und -fristen verlängern sich bei höherer Gewalt oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen, auf die wir keinen Einfluss haben und die uns die Lieferung wesentlich erschweren (z. B. Betriebsstörungen, Transportverzögerungen, Streiks, Aussperrungen, Lieferstörungen unserer Lieferanten), um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Derartige Einflüsse werden dem Besteller binnen 3 Werktagen nach Erkennen mitgeteilt.

5.4. Dauert die Behinderung nach Ziffer 5.3 länger als drei Monate, ist der Besteller nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Er ist berechtigt, insgesamt zurückzutreten, wenn die erhaltene Teilleistung für ihn kein Interesse hat. § 323 Abs. 2 BGB bleibt unberührt.

5.5. Eine vorfristige Gesamt- oder Teillieferung in zumutbarem Umfang ist zulässig.

6. Zahlung

6.1. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzüge zahlbar. Abweichende Zahlungsbedingungen bedürfen einer gemeinsamen schriftlichen Vereinbarung (Schriftform i. S. d. § 126 BGB).

6.2. Zahlungen werden – trotz anderslautender Bestimmungen des Bestellers – zunächst auf Kosten und Zinsen, dann auf ältere Schulden angerechnet.

6.3. Die Zahlung hat so zu erfolgen, dass der für den Rechnungsausgleich erforderliche Betrag spätestens am Fälligkeitsdatum auf unseren Konten zur Verfügung steht.

6.4. Bei Verzugseintritt sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu verlangen. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt werden pauschal 10,00 Euro berechnet; weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.

6.5. Kommt der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, stellt er Zahlungen ein oder werden uns andere Umstände bekannt, die seine Kreditwürdigkeit in Frage stellen, sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld sofort fällig zu stellen sowie Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

6.6. Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist dem Besteller nur bei rechtskräftig festgestellten oder unstreitigen Gegenansprüchen gestattet, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1. Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Zahlungsverpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis und der gesamten Geschäftsverbindung vor (erweiterter Eigentumsvorbehalt). Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf den anerkannten Saldo, soweit wir Forderungen in laufenden Rechnungen buchen. Verfügung, Nutzung oder Verarbeitung der Vorbehaltsware ist nur im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb zulässig, sofern Forderungen gemäß Ziffer 7.3 tatsächlich übergehen.

7.2. Eine Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für uns. Wird die Vorbehaltsware mit Sachen des Bestellers verbunden, sodass zunächst Alleineigentum des Bestellers entsteht, überträgt der Besteller uns Miteigentum im Verhältnis des Wertes unserer Sache zum Gesamtwert. Der Besteller verwahrt das Allein- oder Miteigentum für uns.

7.3. Forderungen aus Weiterveräußerung oder sonstigem Rechtsgrund (einschließlich Umsatzsteuer) tritt der Besteller bereits mit Vertragsschluss sicherungshalber an uns ab. Der Besteller ist widerruflich zur Einziehung ermächtigt. Auf Verlangen hat der Besteller schriftlich Schuldner, Anschrift und Grund der abgetretenen Forderungen zu benennen sowie die Abtretung anzuzeigen.

7.4. Über Vollstreckungsmaßnahmen oder sonstige Eingriffe Dritter in Vorbehaltsware oder abgetretene Forderungen hat uns der Besteller sofort zu unterrichten und entsprechende Dokumente zu übergeben. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die Kosten einer erforderlichen Rechtsverfolgung zu erstatten, haftet der Besteller für den entstandenen Ausfall.

7.5. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherungen unsere Forderungen um mehr als 20 %, sind wir auf Verlangen des Bestellers verpflichtet, Sicherheiten nach unserer Wahl freizugeben.

7.6. Die Rechte des Bestellers nach Ziffern 7.1 und 7.3 erlöschen bei Zahlungsverzug, Verletzung der Pflichten aus dem Eigentumsvorbehalt oder Eröffnung von Insolvenz- oder Vergleichsverfahren. Wir sind in diesen Fällen berechtigt, Vorbehaltsware zurückzunehmen oder Abtretung der Herausgabeansprüche gegen Dritte zu verlangen. Die Rücknahme der Vorbehaltsware gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.

8. Mängelanzeige, Gewährleistung und Garantie

8.1. Mängel, Falschlieferungen und Mengenfehler sind uns unverzüglich nach Lieferung unter genauer Beschreibung schriftlich anzuzeigen; verborgene Mängel unverzüglich nach Entdeckung. Die Mängelanzeige hat innerhalb eines Werktages telefonisch vorab und innerhalb von 7 Werktagen in Textform zu erfolgen.

8.2. Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt – soweit gesetzlich zulässig – 1 Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit (§ 202 BGB).

8.3. Wir sind nach unserer Wahl zu Nachbesserung oder Nachlieferung berechtigt. Bei unerheblichen Mängeln ist ein Recht auf Nacherfüllung ausgeschlossen. Schlägt eine Mangelbeseitigung fehl, steht dem Besteller das Recht auf Minderung oder – soweit es sich nicht um eine Bauleistung handelt – auf Rücktritt zu.

8.4. Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, wird neben der gesetzlichen Gewährleistung keine eigenständige Garantie gewährt. Wird eine bauteilbezogene Herstellergarantie in Angeboten oder Auftragsbestätigungen erwähnt, richtet sie sich nach den Bedingungen des jeweiligen Herstellers (§ 443 BGB), die auf Anforderung übermittelt werden. Ein innerhalb des Garantiezeitraums ausgefallenes Bauteil kann unverzüglich und frei an uns zurückgesandt werden; es wird gegen Berechnung ersetzt. Nach Anerkennung durch den Hersteller erfolgt eine Gutschrift bzw. Rückerstattung.

8.5. Die Gewährleistung entfällt für:

– Verschleißteile

– Mängel infolge natürlicher Abnutzung, unsachgemäßen Gebrauchs oder Abweichens von den bestimmungsgemäßen Betriebsbedingungen

– Schäden durch elektrische Einflüsse (einschließlich Stromschwankungen)

– Mängel infolge unsachgemäßer Lagerung oder unsachgemäßen Transports vor der Montage

8.6. Bei Lieferung von Erzeugnissen zum Einbau in bauseits erstellte Räume haften wir nur, sofern sich diese in einwandfreiem Zustand befinden und den technischen Anforderungen entsprechen. Zur Nachprüfung des Zustandes sind wir nicht verpflichtet.

8.7. Gewährleistungsansprüche stehen nur dem unmittelbaren Besteller zu und sind nicht abtretbar. Mangelbehebung führt nicht zu einer Verlängerung der Gewährleistungsfrist.

9. Haftung

9.1. Vertraglich wie außervertraglich haften wir für verursachte Schäden bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Gleiche gilt bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). Bei fahrlässiger Verletzung einer Kardinalpflicht ist unsere Haftung der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden beschränkt. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

9.2. Im Übrigen ist unsere Haftung für fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen.

9.3. Die Haftungsbeschränkungen der Ziffern 9.1 und 9.2 gelten auch für unsere Organe, Mitarbeiter und sonstige Erfüllungsgehilfen.

9.4. Unberührt bleiben die Beweislastverteilung und Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Ansprüche aufgrund von Garantiezusagen oder der Übernahme eines Beschaffungsrisikos.

10. Sicherheitsleistung und Rücktritt in besonderen Fällen

10.1. Bei Veränderungen in den Verhältnissen des Bestellers, die eine ordnungsgemäße Vertragserfüllung erheblich gefährden können – insbesondere bei Anzeichen verminderter Kreditwürdigkeit, Unternehmensübertragung oder Nichtzahlung einer fälligen Forderung trotz Mahnung – sind wir berechtigt, angemessene Sicherheiten innerhalb einer angemessenen Frist zu verlangen und andernfalls vom Vertrag zurückzutreten.

10.2. Stimmen wir einer Stornierung durch den Besteller zu, ist eine Stornogebühr von 15 % der vereinbarten Vergütung fällig. Die Geltendmachung eines höheren Schadens durch uns sowie der Nachweis keines oder eines geringeren Schadens durch den Besteller bleiben vorbehalten.

11. Datenschutz

11.1. Wir verarbeiten personenbezogene Daten des Bestellers zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung, zu den Betroffenenrechten sowie zur Möglichkeit der Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde finden sich in unserer Datenschutzerklärung, die auf unserer Website www.kaelte-richter.systems abrufbar ist.

11.2. Der Besteller ist verpflichtet, uns Änderungen seiner personenbezogenen Daten (insbesondere Adresse und E-Mail) unverzüglich mitzuteilen.

12. Schlussbestimmungen

12.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

12.2. Für die Geschäftsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller gilt ausschließlich deutsches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Regeln des Internationalen Privatrechts.

12.3. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Plauen, sofern der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

12.4. Textform i. S. d. § 126b BGB (z. B. E-Mail, Fax) genügt, soweit in diesen AGB Textform vorgeschrieben ist. Schriftform i. S. d. § 126 BGB (eigenhändige Unterschrift) ist nur erforderlich, soweit dies ausdrücklich bestimmt ist.

Stand: Mai 2026  –  Richter Kälte- & Wärmesysteme GmbH & Co. KG

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